Erbrecht

Erbrecht

Die Rechtsanwaltskanzlei MMag. Gregor Winkelmayr, MBA, LL.M. (Essex) berät in- und ausländische Mandanten im Erbrecht und vertritt diese laufend in Verlassenschaftsverfahren, bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche (als Erben, Pflichtteilsberechtigte, Vermächtnisnehmer oder Gläubiger) oder der Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche in strittigen Erbfällen. Nicht zuletzt aufgrund des gesellschaftlichen Wandels und den neuen Formen des Zusammenlebens ist eine vorausschauende Nachlassplanung wichtig und insbesondere im Streitfall die Beiziehung eines Rechtsanwaltes zu empfehlen, um eigene Rechte durchzusetzen und ungerechtfertigte Ansprüche abzuwehren.

Gerade im Verlassenschaftsverfahren werden viele Fehler begangen, die später nur schwer zu korrigieren sind und sich für Erben finanziell nachteilig auswirken. Das Verlassenschaftsverfahren bietet unter anderem viele Möglichkeiten um Kosten für spätere Verfahren zu vermeiden, Vermögen ausfindig zu machen und eine Grundlage für die spätere Anspruchsdurchsetzung zu etablieren. Oftmals herrscht die Vorstellung, dass beim Notar als Gerichtskommissär ohnehin alles seinen geordneten Weg geht. Soweit die Verlassenschaftsabhandlung selbst gemeint ist, ist dies auch korrekt. Der Gerichtskommissär ist jedoch kein Parteienvertreter und ist dessen Aufgabe die Abwicklung der Verlassenschaft. Durch eine strukturierte und mit dem Mandanten abgestimmte Vorgehensweise können im Verlassenschaftsverfahren nicht nur eine Vielzahl an potentiellen Fehlern vermieden, sondern auch zahlreiche Möglichkeiten eröffnet werden, um an das gewünschte Ziel zu gelangen. Professionelle Beratung ist im Erbrecht unabdingbar und übertrifft der Nutzen im weit überwiegenden Teil die Kosten.

Wir vertreten Sie in Verlassenschaftsverfahren, helfen Ihnen bei der Nachlassplanung (z. B. letztwillige Anordnungen, Errichtung von Kauf- und Schenkungsverträgen, Schenkungen auf den Todesfall, Errichtung von Erb- und Pflichtteilsverzichten …), dem Entwurf von Testamenten, bei Betriebsübergaben, der Findung von Ausgleichslösungen und der rechtswirksamen Umsetzung Ihrer Vorstellungen der Nachlassregelung. Wir stehen Ihnen bei allen Fragen im Zusammenhang mit Pflichtteilsansprüchen, Schenkungen, der Höhe des Pflichtteils, der Pflichtteilserhöhung wegen Schenkungen, der Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, des Pflegevermächtnisses, der Erbschaftsklage, Lebensversicherungen, Erbverzichten, der Gültigkeit von Testamenten, zu Formvorschriften, Verfügungen, Legaten, der Rechtswahl, der Öffnung von Konten (das Bankgeheimnis gilt im Verlassenschaftsverfahren nur eingeschränkt), der Errichtung von erbrechtlichen Verfügungen, Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten sowie der Prozessführung in allen Bereichen des Erbrechts zur Seite und zur Verfügung.

Aufgrund der Spezialisierung der Kanzlei im Erbrecht, können wir Sie in allen erbrechtlichen Belangen vertreten und Ihnen beratend zur Seite stehen. Ferner hat die Kanzlei aufgrund der Spezialisierung gute Kontakte zu den als Gerichtskommissär tätigen Notaren. MMag. Gregor Winkelmayr, MBA, LL.M. (Essex) ist darüber hinaus Mitautor im Handbuch Erbrecht des WEKA Verlags und verfügt aufgrund seiner wirtschaftlichen Ausbildung auch über das wirtschaftliche Know-how um sowohl Privatpersonen als auch Unternehmern nicht nur bei Verlassenschaftsverfahren und bei Erbstreitigkeiten, sondern auch bei der Nachlassplanung kompetent zu vertreten.

Erbrecht, aktualisiert am 23.04.2020 von MMag. Gregor Winkelmayr, MBA, LL.M. (Essex) (Legal Services MMag. Gregor Winkelmayr), in Wien 1010, Österreich.