Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Unser Team berät seit Jahren in kollektiv- und individualarbeitsrechtlichen Fragen, beginnend bei der Erstellung von Dienstverträgen, über Betriebsvereinbarung und Mitarbeiterdatenschutz und Digitalisierung im Arbeitsrecht bis hin zur Beendigung von Arbeitsverhältnis und der Prozessführung. Auch die Erstellung von Bonusprogrammen bis hin zu Fragen von Pensionszusagen gehört zur Beratungsexpertise.

Die Kombination aus arbeitsrechtlichem Denken, gepaart mit Praxisnähe und einem wirtschaftlichem Verständnis, macht uns zu einem verlässlichen Partner für Ihr Unternehmen im Arbeitsrecht.

Aufgrund unserer Expertise können wir Sie in allen Facetten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts beraten. Wir stehen Ihnen daher nicht nur bei Fragen der Vertragsgestaltung (z. B. Arbeitsvertrag, Dienstvertrag oder Werkvertrag), der Zulässigkeit konkreter Arbeitsbedingungen, der Vertragsbeendigung oder bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zur Verfügung, sondern können Sie im gesamten arbeitsrechtlichen Spektrum beraten.

Die Mitarbeiter eines Unternehmens sind die wichtigste Ressource und stellen die Unternehmen als Arbeitgeber täglich vor neue arbeitsrechtliche Herausforderungen.

Aufgrund der zahlreichen landes- und gemeinderechtlichen Vorschriften sind die gesetzlichen Regelungen in der öffentlichen Verwaltung äußerst komplex. Bei Fragen des Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 1979), Vertragsbedienstetengesetz (VBG) und des Besoldungsrechtes steht Ihnen das Team der Rechtsanwaltskanzlei gerne zur Verfügung und berät Sie effizient und praxisnah. Durch die langjährige Erfahrung vertritt unser Team regelmäßig Beamte und Vertragsbedienstete von Bund, Ländern und Gemeinden sowie deren Personalvertretungen. Insbesondere können Beamte und Vertragsbedienstete in Disziplinarverfahren und Dienstrechtverfahren involviert werden und ist es hier besonders wichtig, spezialisierte Kenntnisse der Materie und Vorgehensweisen vor den Disziplinarbehörden zu haben. Hier stehen wir Beamten und Vertragsbediensteten durch unsere Erfahrungen im Arbeitsrecht und Strafrecht unterstützend zur Seite und erarbeiten zusammen mit unseren Mandanten die bestmögliche Strategie für das Verfahren. Bereits die erste Einvernahme oder Rechtfertigung vor der Disziplinarbehörde bildet die Grundlage für das gesamte Disziplinarverfahren und kann die Entscheidung für den Ausgang des Verfahrens bilden. Daher ist es für unsere Kanzlei umso wichtiger, Beamte und Vertragsbedienstete so früh wie möglich im Verfahren zu vertreten, um das beste Ergebnis zu erzielen.

Gerade in Zeiten der Digitalisierung spielt das Datenschutzrecht in Verbindung mit dem Arbeitsrecht eine immer wichtigere Rolle, insbesondere wenn Mitarbeiter ihre eigenen Geräte wie bspw Handy, Laptop oder Tablet für die beruflichen Tätigkeiten nutzen. Wir unterstützen Sie bei der Implementierung von Telearbeit bzw Home Office und den Regelungen über bring your own device (BYOD), insbesondere bei der Erstellung von Betriebsvereinbarungen und Einzelvereinbarungen, in denen Datenschutz eine wesentliche Rolle spielt. Wie wichtig die rasche und unkomplizierte Gestaltung von rechtssicheren Regelungen in diesem Bereich ist, zeigt nicht zuletzt das Coronavirus.
Gerade in Krisenzeiten sieht man, wie viel Unsicherheit plötzlich in arbeitsrechtlichen Fragen herrschen kann, insbesondere beim Thema Kurzarbeit, und wie wichtig ein sicherer Umgang mit dem Betriebsrat sein kann. Auch damit einhergehende Betriebsübergänge stellen Unternehmen regelmäßig vor eine Herausforderung.

Nicht nur bei den Themen Home Office und BYOD spielen die Fragen der Arbeitszeit eine immer wichtigere Rolle, sondern auch bei der Flexibilisierung des Arbeitseinsatzes. So erfreut sich das Modell der Gleitzeit immer größerer Beliebtheit bei Arbeitgebern und Mitarbeitern. Jedoch sind auch hier komplexe und sich ständig ändernde Regelungen zu beachten.


INFO-DOWNLOAD:

Als Unternehmer sicher durch die Corona-Krise (PDF, 0,5 MB)

Arbeitsrecht, aktualisiert am 06.05.2020 von MMag. Gregor Winkelmayr, MBA, LL.M. (Essex) (Legal Services MMag. Gregor Winkelmayr), in Wien 1010, Österreich.