Strafrecht

Strafrecht

Die Rechtsanwaltskanzlei MMag. Gregor Winkelmayr, MBA, LL.M. (Essex) berät und vertritt ihre Mandanten in allen Bereichen des Strafrechtes, insbesondere auch im Bereich Wirtschaftsstrafrecht, bei Arbeitsunfällen, bei fahrlässigen Wirtschaftsvergehen oder der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten. Wir beraten Unternehmen und Einzelpersonen zur Vermeidung strafrechtlicher Ermittlungen, in allen Phasen eines Strafverfahrens und im Nachgang eines Verfahrens, wobei die Rechtsanwaltskanzlei aufgrund des aufgebauten Netzwerkes externe Spezialisten beiziehen kann (z. B. Universitätsprofessoren im Bereich Betriebswirtschaftslehre und Steuerrecht).

Wenn Sie einer strafbaren Handlung verdächtigt werden und zur polizeilichen Einvernahme alleine gehen, haben Sie bereits den ersten Schritt in die falsche Richtung gesetzt. Wir lassen unsere Mandanten niemals alleine zu einer Einvernahme gehen. Im Strafverfahren haben Sie von Beginn an das Recht auf einen Rechtsanwalt und das Recht zu schweigen. Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch. Aufgrund der langjährigen Erfahrung in der Vertretung in Ermittlungsverfahren und vor Gericht hat sich die Vorgehensweise der Kanzlei in allen Fällen bewährt. Wir verlegen für Sie den Einvernahmetermin, nehmen Akteneinsicht, verschaffen uns Kenntnis vom Akteninhalt und den Tatvorwürfen, halten mit Ihnen Rücksprache und lassen uns Ihre Sicht der Dinge erklären. Basierend darauf verfassen wir für Sie eine fundierte und präzise Äußerung zum Tatvorwurf, die in weiterer Folge zu Ihrer Aussage erhoben wird. Das bedeutet, dass Sie persönlich keine Aussage vor den Ermittlungsbeamten tätigen müssen und werden.

Schon die ersten Aussagen bei der polizeilichen Einvernahme sind die potentiell Gefährlichsten und zugleich Wichtigsten. Diese Angaben bzw. Aussagen haben zumeist entscheidenden Einfluss auf das weitere Verfahren, da grundsätzlich die richterliche Meinung vorherrscht, dass man sich zeitnah zur angeblichen Tat am besten erinnern kann und viel weniger Zeit hat, um sich eine Aussage zu überlegen. Deshalb wird der ersten Aussage so große Bedeutung beigemessen. Wird im Hauptverfahren von diesen Angaben abgegangen, stellt sich unweigerlich die Frage, wieso das nun so ist und die Glaubwürdigkeit der Aussage wird in Mitleidenschaft gezogen. Ziehen Sie uns rechtzeitig bei. Im Ermittlungsverfahren wird der Grundstein für den Erfolg im allfälligen Hauptverfahren gelegt – sofern es durch unser Einschreiten überhaupt dazu kommt und das Ermittlungsverfahren nicht ohnehin eingestellt wird oder Sie in den Genuss einer Diversion kommen.

Wir stellen für Sie bereits im Ermittlungsverfahren Beweisanträge und helfen Ihnen den Sachverhalt zu klären oder Varianten desselben aufzuzeigen. Die Gefahr einer langjährigen Haftstrafe kann lähmend wirken – wir werden für Sie aktiv. Der Vorwurf einer strafbaren Handlung trifft Schuldige und Unschuldige gleichermaßen. Die Überzeugung, dass Sie der Tat unberechtigt bezichtigt werden, ist jedenfalls nicht ausreichend für einen positiven Ausgang. Bedenken Sie auch immer, dass ein Eintrag ins Strafregister negative Auswirkungen auf Ihr berufliches Fortkommen haben wird. Die Kosten einer Rechtsvertretung sind im Vergleich zu den potentiellen Nachteilen, die Sie erleiden können, ein jedenfalls gutes Investment. Durch Gutgläubigkeit, Nachlässigkeit oder Sparen am falschen Platz können Sie sich selbst Steine in den Weg legen, die Sie am weiteren Fortkommen erheblich hindern werden.

Die Rechtsanwaltskanzlei MMag. Gregor Winkelmayr, MBA, LL.M. (Essex) begleitet Sie durch das gesamte Verfahren, von der ersten Ladung über allfällige Ermittlungshandlungen bis zur allfälligen und vermeidbaren Hauptverhandlung. Selbstverständlich bringen wir für Sie auch in allen Verfahrensstadien erforderlichenfalls Rechtsmittel ein.

Egal in welcher Phase des Verfahrens Sie uns kontaktieren, wir erarbeiten gemeinsam eine Strategie, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen, sei es eine Einstellung des Verfahrens, eine Diversion, ein Freispruch oder eine möglichst milde Strafe. Dabei können Sie sich jederzeit auf unsere berufliche Verschwiegenheitspflicht verlassen.

Wir wahren Ihr Recht auf ein faires Verfahren und beraten Sie über das Verfahren hinaus über Ihre Möglichkeiten. Wir nehmen uns der Aufgabe an, Ihren Rechtsstandpunkt erfolgreich zu vertreten und Sie kompetent durch die Verfahren zu führen. Wir werden immer versuchen die beste Verteidigungsstrategie für unsere Mandanten zu finden, um das vereinbarte Ziel (Einstellung des Verfahrens, Diversion, Freispruch oder eine möglichst milde Strafe) zu erreichen.

Strafrecht, aktualisiert am 06.05.2020 von MMag. Gregor Winkelmayr, MBA, LL.M. (Essex) (Legal Services MMag. Gregor Winkelmayr), in Wien 1010, Österreich.